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Süßegrade

Ein Weinglas mit Gummibärchen, das auf die Süßegrade verweisen soll

  

 

Der Süßegrad eines Weines bemisst sich anhand des nach dem Gärprozess verbliebenen Fruchtzuckers im Wein.
In Abhängigkeit von der genauen Menge ergeben sich daraus folgende Süßegrade für den Wein:

Trocken: 0-9g/L
Trockene Wein sind Weine, bei denen nahezu der gesamte im Erntegut enthaltene Fruchtzucker zu Alkohol vergoren wird. Rund 50% aller in Deutschland hergestellten Weine werden trocken ausgebaut.

Feinherb:
Der Begriff „Feinherb“ ist gleich dem Begriff der „Alten Reben“ (Siehe Glossar) rechtlich nicht geschützt oder genau definiert. Die Verwendung dieses Begriffes variiert auch teilweise von Region zu Region. In manchen Fällen bezeichnet es einen Süßegrad zwischen halbtrocken und trocken, in manchen den Süßegrad zwischen halbtrocken und lieblich. In manchen Fällen wird auch zwischen Lieblich, süß und Edelsüß differenziert. Der Einfachheit halber kann man den Süßegrad „Feinherb“ als „Zwischengrad“ bezeichnen, also weder Trocken, noch Halbtrocken, noch Lieblich.

Halbtrocken: 9-36g/L
Ein halbtrockener Wein ist der Kompromiss zwischen lieblich und trocken. Im Endeffekt sind halbtrockene Wein deutlich vielseitiger Einsetzbar und mehrseitig kombinierbar.

Lieblich: >36g/L
Liebliche Weine sind alle Weine, die einen Restzuckergehalt von über 36g/L aufweisen. Da es aber beispielsweise auch Weine mit einem Restzuckergehalt von weit über 100g/L gibt, existieren neben der Bezeichnung „lieblich“ auch noch die Bezeichnungen „süß“ und „edelsüß“, um weitere Steigerungen des Restzuckergehalts darzustellen.

 

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