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Sulfite und Allergene

Sulfitsteine glitzern vor der Kamera

 

 

“Enthält Sulfite” findet sich auf praktisch jedem Weinetikett – und ist in der EU seit 2005 für alle Weine mit mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, unabhängig vom tatsächlichen Gehalt darüber. 


Sulfite (schwefelige Säure bzw. ihre Salze) entstehen zu einem kleinen Teil bereits natürlich bei der Gärung, werden aber meist zusätzlich zugesetzt, weil sie den Wein vor Oxidation und unerwünschten Bakterien schützen und so seine Haltbarkeit deutlich verlängern. Für die meisten Menschen sind die enthaltenen Mengen unbedenklich. Bei einer Sulfit-Empfindlichkeit oder Asthma können sie jedoch Reaktionen auslösen – deshalb die Kennzeichnungspflicht. 


Wichtig zu wissen: Weißwein enthält tendenziell mehr Sulfite als Rotwein, da Rotwein durch die Tannine aus der Maischegärung bereits einen natürlichen Schutz gegen Oxidation mitbringt und daher weniger zugesetzte Sulfite benötigt – ein häufiges Missverständnis ist, dass es genau umgekehrt sei. Neben Sulfiten müssen laut EU-Recht auch andere Allergene wie Milch- oder Eiklärmittel (die bei der Klärung eingesetzt, aber im fertigen Wein meist nicht mehr nachweisbar sind) gekennzeichnet werden, falls sie im Herstellungsprozess verwendet wurden.

 

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